Im Rahmen der Förderprogramme „Umweltbonus“ und „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ kommt auf einen Autokäufer jede Menge Papierkram zu, wenn dieser eine Förderung für seinen Elektrowagen in Anspruch nehmen möchte.
Unsere erfahrenen Verwaltungsfachkräfte aus dem Antragsservice haben es sich zur Aufgabe gemacht Sie oder Ihre Kunden von dieser lästigen Aufgabe zu befreien.
Das schafft nicht nur mehr Kaufüberzeugung, sondern auch einen freien Kopf und mehr Zeit für die schönen Dinge.
Das Projekt „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ ist eine Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die von der Investitionsbank Berlin koordiniert wird.
In diesem Projekt erhalten sogenannte „KMU“-Unternehmen Förderungen für Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 4.000 € für einen rein elektrisch betriebenen PKW und sogar bis zu 8.000 € für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge. Desweiteren werden AC-Ladepunkte, die das Unternehmen für seine eigenen Zwecke benötigt mit bis zu 50 % (maximal 2.500 € pro Ladepunkt) gefördert. DC-Ladepunkte erhalten sogar bis zu 30.000 € Förderung pro Ladepunkt.
Das Förderprogramm „Umweltbonus“ wird seit Juli 2016 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, Vereine, Freiberufler, Körperschaften und weitere ausgeschüttet. Ende 2019 hat die Bundesregierung das Programm vorerst bis 2025 verlängert und im gleichen Zuge ab Februar 2020 wurde die Fördersumme um 50% erhöht.
Die Fördersumme richtet sich dabei nach dem Kaufpreis und beträgt für Elektrofahrzeuge bis zu 6.000 € und für Plug-In-Hybride 4.500 €.
Um die Förderung zu erhalten, muss das Fahrzeug jedoch mindestens 6 Monate in Besitz des Käufers sein, andernfalls muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Lassen Sie uns über die Zukunft sprechen, denn diese können wir gemeinsam gestalten.